Zahnprothesen, Zahnkronen & Co.
Zahnersatz Münster: Hochwertige Prothetik vom Spezialisten
In der modernen Zahnmedizin gibt es verschiedene Arten von Zahnersatz. Ob fest im Kiefer sitzend oder herausnehmbar – für jeden Patienten gibt es eine passende Zahnersatz-Lösung, um die Zahnreihen wieder zu schließen. Nicht nur die Ästhetik, sondern besonders die Kaufunktion leidet unter fehlenden Zähnen und oftmals nimmt der Betroffene nur noch weiche, kohlenhydratlastige Kost zu sich. Ein funktionstüchtiger Zahnersatz ist also wichtig für die Gesundheit des gesamten Körpers. In jungen Jahren kommt es bereits oftmals zu Unfällen, bei denen die Zähne in Mitleidenschaft gezogen werden. Im Rahmen der Kinderzahnheilkunde bieten wir auch Lösungen für unsere jungen Patienten.
Wir legen großen Wert auf eine individuelle und persönliche Betreuung.
In einer entspannten und familiären Atmosphäre nehmen wir uns Zeit für Sie.
Wir verwenden hochwertige Materialien und modernste Technologien.
Ihre Zeit ist uns wichtig – bei uns bekommen Sie auch kurzfristig einen Termin.
Passender Zahnersatz für jeden
Prothetik in Münster: Zahnersatz vom Spezialisten
1. Was versteht man unter Zahnersatz?
Festsitzender Zahnersatz: Natürliches Aussehen und Funktionalität
Unter festsitzenden Zahnersatz fallen Kronen, Teilkronen und Brücken. Den jeweiligen Zahnersatz bringen unsere Zahnärzte an den noch vorhandenen Zähnen des Patienten an. Der entsprechende Zahnersatz ist somit in Funktion und Ästhetik dem natürlichen Zahn äußerst ähnlich. Die meisten Patienten in unserer Zahnarztpraxis in Münster wünschen inzwischen einen zahnfarbenen Zahnersatz, z.B. aus Vollkeramik oder Verblendkeramik bzw. einen implantatgetragenen Zahnersatz.
2. Zahnkronen: Material, Behandlung und Ablauf
Zahnersatz mit Zahnkronen
Kleinere Defekte (Löcher) im Zuge einer Karieserkrankung können meist sehr gut im Rahmen einer Füllungstherapie beim Zahnarzt behandelt werden. Ist der Zahn jedoch durch Karies oder einen Unfall stark beschädigt, so werden Kronen als Zahnersatz verwendet, um die Funktion des Zahnes wiederherzustellen.
Die Krone, welche aus Metall, Metallkeramik oder Voll-Keramik sein kann, wird auf den verbleibenden eigenen Zahn des Patienten zementiert. Dafür muss der nun gesunde Zahn vorsichtig abgeschliffen werden. Abschließend führen wir eine Anpassung der Zahnkrone durch, damit keine Änderung der Kaufunktion entsteht. Eine Funktionsanalyse kann hier sinnvoll sein. Nicht immer muss der gesamte Zahn überkront werden. Oftmals kommen Teilkronen zum Einsatz, die den natürlichen Zahn ergänzen. Bei beiden Methoden sind wir darauf bedacht, so viel natürliche Zahnsubstanz wie möglich zu erhalten. Die Haltbarkeit einer Zahnkrone hängt von vielen Faktoren ab – wird jedoch meist mit zehn bis 15 Jahren angegeben.
Wenn der Zahn gesund und nicht sehr stark von Karies befallen ist, können bei kleineren Mängeln alternativ Veneers (dünne Verblendschalen aus Keramik) verwendet werden, um so viel natürliche Zahnsubstanz wie möglich zu erhalten.
3. Implantat oder Brücke?
Brücken als Alternative zum Implantat
Bei der Frage ob “Implantat oder Brücke?“, bilden Brücken in der Prothetik klassischerweise eine Alternative zu fest im Kiefer verschraubten Implantaten (implantatgetragener Zahnersatz), also künstlichen Zahnwurzeln. Auch hier gibt es verschiedene Materialien für eine Zahnbrücke, die von einer Goldlegierung bis hin zu zahnfarbener Keramik reichen. Um die Brücke im Mund zu verankern, werden die Nachbarzähne vom Zahnarzt beschliffen, überkront und dienen somit als Anker. Wichtig ist, dass die Zähne an denen die Brücke verankert werden soll, gesund sind und voraussichtlich noch lange im Mund verbleiben.
Herausnehmbarer und kombinierte Zahnprothesen
Nicht immer kann oder soll der Zahnersatz fest im Mund verankert werden. Hier gibt es nun im Wesentlichen zwei Alternativen, die sich an der Restbezahnung des Patienten orientieren: Teilprothesen und Vollprothesen.
Teilprothesen: Teleskop, Geschiebe und Klammerkonstruktion
Sind noch Zähne vorhanden, ist eine Versorgung mit einer Teilprothese möglich. Im Rahmen der Prothetik stehen unseren Zahnärzten verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Neben einer Befestigung mit Metallklammern an den Nachbarzähnen, sind auch Teleskop- oder Geschiebeprothesen denkbar.
Letzteren ist gemein, dass die benachbarten Zähne präpariert (also etwa überkront) werden müssen, um dann im Sinne des Schlüssel-Schloss-Prinzips der Teilprothese Halt zu geben. Dabei ist besonders bei den Geschiebeprothesen wichtig, dass die Ankerzähen gesund sind, denn eine Anpassung ist bei dieser Art der Prothetik nicht möglich.
Vollprothese und Mini-Implantate
Sind keine Zähne mehr vorhanden, kommen im Rahmen der zahnärztlichen Prothetik in unserer Praxis in Münster Vollprothesen zum Einsatz. Da diese oft mit wenig Tragekomfort einhergehen, werden Mini-Implantate immer beliebter.
Wir finden in unserer Zahnarztpraxis für jeden Patienten die passende Therapie. Sprechen Sie uns bei Fragen zu kostengünstigem, aber dennoch hochwertigem Zahnersatz, ästhetischer Zahnheilkunde, Implantologie oder anderen Leistungen an, wir helfen gerne weiter.
4. Trage ich die Kosten oder übernimmt das die Krankenkasse?
Diese Leistungen übernimmt die Krankenkasse bei Zahnersatz
Seit der Einführung des Festzuschusssystems für Zahnersatz erhalten gesetzlich Krankenversicherte von ihrer Krankenkasse feste Zuschüsse für Zahnersatz wie Kronen, Brücken und Prothesen. Patienten sind in der Wahl ihres Zahnersatzes frei – die Festzuschüsse der gesetzlichen Krankenkassen ändern sich dadurch nicht.
Dabei richten sich die Zuschüsse der Krankenkasse für eine zahnprothetische Behandlung nach dem individuellen zahnmedizinischen Befund, der den Zustand des gesamten Gebisses berücksichtigt. Je nach Gebisssituation kann sich der Gesamtbetrag, den der Patient für den Zahnersatz von seiner Kasse erhält, aus verschiedenen Festzuschüssen zusammensetzen. Die Zuschüsse decken 50 % der Durchschnittskosten der Regelversorgung ab.
Inwieweit die Regelversorgung immer die beste Wahl ist, unterscheidet sich von Fall zu Fall. Das klären unsere Zahnärzte im persönlichen Beratungsgespräch und fertigen gerne einen unverbindlichen Heil- und Kostenplan an, den Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung einreichen können.
5. Wie erhalte ich einen höheren Zuschuss für Zahnersatz?
Bonusheft und Zahnzusatzversicherung nicht vergessen!
Seit der Einführung des Festzuschusssystems für Zahnersatz erhalten gesetzlich Krankenversicherte von ihrer Krankenkasse feste Zuschüsse für Zahnersatz wie Kronen, Brücken und Prothesen. Patienten sind in der Wahl ihres Zahnersatzes frei – die Festzuschüsse der gesetzlichen Krankenkassen ändern sich dadurch nicht.
Dabei richten sich die Zuschüsse der Krankenkasse für eine zahnprothetische Behandlung nach dem individuellen zahnmedizinischen Befund, der den Zustand des gesamten Gebisses berücksichtigt. Je nach Gebisssituation kann sich der Gesamtbetrag, den der Patient für den Zahnersatz von seiner Kasse erhält, aus verschiedenen Festzuschüssen zusammensetzen. Die Zuschüsse decken 50 % der Durchschnittskosten der Regelversorgung ab.
Inwieweit die Regelversorgung immer die beste Wahl ist, unterscheidet sich von Fall zu Fall. Das klären unsere Zahnärzte im persönlichen Beratungsgespräch und fertigen gerne einen unverbindlichen Heil- und Kostenplan an, den Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung einreichen können.
6. Was beinhaltet die Härtefallregelung für den Zahnersatz?
Was beinhaltet die Härtefallregelung für den Zahnersatz?
Für Patienten mit geringem Einkommen gilt eine Härtefallregelung: Sie erhalten beim Zahnersatz den doppelten (Grund-)Festzuschuss, mindestens aber die Kosten für die Regelversorgung. So erhalten betroffene Patienten zum Beispiel eine Prothese ohne Zuzahlung, während Zahnimplantate in der Regel nicht zuzahlungsfrei sind.
Festsitzender Zahnersatz in Form von Kronen und Brücken ist eine komfortable und ästhetisch hochwertige Versorgungsart bei stark geschädigten Zähnen oder Lücken. Wir beraten Sie in unserer Zahnarztpraxis in der Piusallee in Münster gerne!
Bewertungen
Von unseren Patienten
Häufige Fragen zum Zahnersatz in Münster
Unter Zahnersatz versteht man folgende Versorgungen:
- Einzelzahnkronen
- Brücken
- Prothesen
- Kombinierte Versorgungsformen und implantatgetragene Kronen, Brücken oder Prothesen.
Zahnfüllungen, Wurzelkanalfüllungen sowie Röntgenleistungen gehören nicht zum Zahnersatz.
Unter Zahnersatz versteht man folgende Versorgungen:
- Einzelzahnkronen
- Brücken
- Prothesen
- Kombinierte Versorgungsformen und implantatgetragene Kronen, Brücken oder Prothesen.
Zahnfüllungen, Wurzelkanalfüllungen sowie Röntgenleistungen gehören nicht zum Zahnersatz.
Unter Zahnersatz versteht man folgende Versorgungen:
- Einzelzahnkronen
- Brücken
- Prothesen
- Kombinierte Versorgungsformen und implantatgetragene Kronen, Brücken oder Prothesen.
Zahnfüllungen, Wurzelkanalfüllungen sowie Röntgenleistungen gehören nicht zum Zahnersatz.
Unter Zahnersatz versteht man folgende Versorgungen:
- Einzelzahnkronen
- Brücken
- Prothesen
- Kombinierte Versorgungsformen und implantatgetragene Kronen, Brücken oder Prothesen.
Zahnfüllungen, Wurzelkanalfüllungen sowie Röntgenleistungen gehören nicht zum Zahnersatz.
Unter Zahnersatz versteht man folgende Versorgungen:
- Einzelzahnkronen
- Brücken
- Prothesen
- Kombinierte Versorgungsformen und implantatgetragene Kronen, Brücken oder Prothesen.
Zahnfüllungen, Wurzelkanalfüllungen sowie Röntgenleistungen gehören nicht zum Zahnersatz.